Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-65-2026

Sie überlassen Ihre WBK-pflichtigen Schusswaffen Ihrem Vereinskollegen für die Dauer von 2 Monaten. Er will die Waffen ausprobieren und Ihnen gegebenenfalls abkaufen.

Kurze Antwort

Richtig ist: Das ist waffenrechtlich nicht erlaubt.

  • A)Das ist waffenrechtlich erlaubt.
  • B)Das ist waffenrechtlich nicht erlaubt.
  • C)WBK-Inhaber dürfen ihre Schusswaffen grundsätzlich immer tauschen.

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