Schleswig-HolsteinWildbrethygiene & JagdhundeSH-WI-220-2026

Sie wollen einen Überläufer an einen Endverbraucher abgeben. Wie wird eine nicht durchgeführte Trichinenbeschau bewertet und was kann dieses zur Folge haben?

Kurze Antwort

Richtig ist: als Straftat - Geldstrafe und Einzug des Jagdscheins ist möglich.

  • A)als Straftat - Geldstrafe und Einzug des Jagdscheins ist möglich
  • B)als Ordnungswidrigkeit - Bußgeldbescheid
  • C)nicht strafbar und keine Auswirkung

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