Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-247-2026

Sind Sie als Inhaber eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins zum Abschuss eines Rehbocks Jagdschutzberechtigter im Sinne des Jagdgesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
  • C)Ja, wenn ich einen Jagdaufseherlehrgang besucht habe

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