Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-463-2026

Sind Sie in Bezug auf Ihre Waffen zur Auskunft gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtet?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja.
  • B)Ja, aber nur während eines Strafverfahrens.
  • C)Nein, nur gegenüber dem Gericht.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Schleswig-Holstein – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten