Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-102-2026

Soll im Notwehrfall vor dem Gebrauch der Schusswaffe gewarnt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, soweit es die Umstände erlauben.

  • A)Ja, das ist Voraussetzung für einen rechtmäßigen Schusswaffengebrauch.
  • B)Ja, soweit es die Umstände erlauben.
  • C)Nein, das ist nicht erforderlich.

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