Kurze Antwort
Ja, ein außerhalb des Treibens geflügelter, laufender Fasan soll in ausreichender Schussentfernung beschossen werden.
Der Fasan ist krank bzw. flügelbeschädigt und würde sonst entkommen oder leiden. Ein schneller, sicherer Fangschuss ist weidgerecht und dient der tierschutzgerechten Verkürzung von Leiden.
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