Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-103-2026

Sollte im Notwehrfall der Angreifer vor dem Gebrauch der Schusswaffe gewarnt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn möglich durch Zuruf und/oder Warnschuss.

  • A)Nein.
  • B)Wenn möglich durch Zuruf und/oder Warnschuss.
  • C)Das Zeigen der Waffe reicht aus, um den Angriff zu beenden.

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