Schleswig-HolsteinNatur & JagdpraxisSH-NA-92-2026

Spaziergänger haben im Frühjahr Weidenkätzchenzweige abgeschnitten. Ist das erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja in der Menge eines Handstraußes.

  • A)ja mit Genehmigung des Grundeigentümers
  • B)ja in der Menge eines Handstraußes
  • C)nein, nicht im Frühjahr

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