Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-111-2026

Über welche Deckungssummen muss die Jagdhaftpflichtversicherung mindestens verfügen?

Kurze Antwort

Richtig sind: 500.000 € für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden.

  • A)500.000 € für Sachschäden
  • B)500.000 € für Personenschäden
  • C)1 Million € für Personenschäden
  • D)50.000 € für Sachschäden
  • E)50.000 € für Personenschäden
  • F)100.000 € für Sachschäden

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