Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-64-2026

Unter welchen Umständen dürfen anderen Personen z.B. Waffen oder Munition überlassen werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Auf dem Schießstand: Waffen ja, Munition nur zum sofortigen Verbrauch. und Zur Beförderung, wenn der Andere selbst eine WBK besitzt.

  • A)Nur, wenn Waffen und Munition getrennt übergeben werden.
  • B)<p>Waffen vorübergehend zur nicht gewerbsmäßigen sicheren Aufbewahrung, wenn der Andere selbst keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.</p>
  • C)Auf dem Schießstand: Waffen ja, Munition nur zum sofortigen Verbrauch.
  • D)Zur Beförderung, wenn der Andere selbst eine WBK besitzt.

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