Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-74-2026

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie eine in der Bundesrepublik Deutschland erlaubnispflichtige Schusswaffe nach dem Erwerb im Ausland in das Bundesgebiet einführen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nur wenn ich im Besitz einer Verbringungserlaubnis bin.

  • A)Nur wenn ich im Besitz einer in Deutschland gültigen Waffenbesitzkarte mit Voreintrag bin.
  • B)Nur wenn ich im Besitz eines Europäischen Feuerwaffenpasses bin.
  • C)Nur wenn ich im Besitz einer Verbringungserlaubnis bin.

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