Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-267-2026

Wann besteht Pflicht auf Wildschadensersatz?

Kurze Antwort

Richtig ist: wenn die Höhe des geltend gemachten Wildschadens 60 Euro beträgt.

  • A)wenn die Höhe des geltend gemachten Wildschadens 60 Euro beträgt
  • B)wenn die Höhe des geltend gemachten Wildschadens 40 Euro beträgt

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Schleswig-Holstein – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten