Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-203-2026

Wann darf man im Rahmen der gesetzlichen Wildfolge ausnahmsweise eine Nachsuche im Nachbarjagdbezirk selbständig durchführen?

Kurze Antwort

Richtig ist: wenn Wild nur so vor vermeidbaren Schmerzen zu bewahren ist.

  • A)wenn es sich um Niederwild handelt
  • B)wenn das Wildbret zu verhitzen droht
  • C)wenn Wild nur so vor vermeidbaren Schmerzen zu bewahren ist

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