Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-146-2026

Wann dürfen Saufänge angelegt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: nur mit Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde.

  • A)bei Ausbruch der Schweinepest im Landkreis
  • B)bei einer Überpopulation von Schwarzwild
  • C)nur mit Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde

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