Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-503-2026

Wann dürfen Schützen mit dem Schießen beginnen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.

  • A)Sobald die Aufsichtsperson den Schießstand öffnet.
  • B)Wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.
  • C)Sobald Munition und Scheiben vorhanden sind.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Schleswig-Holstein – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten