Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-88-2026

Wann erlischt der Jagdpachtvertrag vorzeitig?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>wenn die Gültigkeitsdauer des Jagdscheins des Pächters abgelaufen ist und die Erteilung eines neuen Jagdscheins unanfechtbar abgelehnt wird</p>.

  • A)wenn der Pächter länger krankheitsbedingt nicht die Jagd ausüben kann
  • B)wenn ein zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehöriges Grundstück veräußert wird
  • C)wenn die Gültigkeitsdauer des Jagdscheins des Pächters abgelaufen ist und die Erteilung eines neuen Jagdscheins unanfechtbar abgelehnt wird

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