Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-447-2026

Wann ist der Erwerb eines Wechselsystems .22 l.r. zur eingetragenen Waffe .32 S&W Long WC waffenrechtlich zulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nur mit Nachweis der Original-WBK frei zu erwerben.

  • A)Ab 18 Jahren frei zu erwerben.
  • B)Ohne Altersbeschränkung frei zu erwerben.
  • C)Nur mit Nachweis der Original-WBK frei zu erwerben.

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