Schleswig-HolsteinWildbrethygiene & JagdhundeSH-WI-91-2026

Wann ist ein Stück Schalenwild vor der Vermarktung einer amtlichen Fleischuntersuchung zuzuführen?

Kurze Antwort

Richtig sind: bei Auffälligkeiten vor dem Schuss und bei einem männlichen Stück mit Geschlechtsgeruch.

  • A)bei Auffälligkeiten vor dem Schuss
  • B)beim Verkauf an den örtlichen Schlachter
  • C)bei einem männlichen Stück mit Geschlechtsgeruch

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