Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-374-2026

Wann ist eine Schusswaffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn sie geladen ist.

  • A)Wenn sie mit wenigen Griffen in Anschlag zu bringen ist.
  • B)Wenn sie geladen ist.
  • C)Wenn sie im Holster mitgeführt wird.

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