Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-410-2026

Wann ist eine Waffe erneut zum Beschuss vorzulegen?

Kurze Antwort

Richtig sind: ein neuer Lauf wurde eingebaut oder der Verschluss wurde erneuert und der Lauf wurde mit Kompensatoröffnungen versehen.

  • A)ein neuer Lauf wurde eingebaut oder der Verschluss wurde erneuert
  • B)Sportgriffschalen wurden montiert
  • C)der Lauf wurde mit Kompensatoröffnungen versehen
  • D)das Abzugsgewicht wurde durch Einbau einer anderen Feder verringert

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