Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-375-2026

Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wenn sie in einem verschlossenen Koffer liegt und sich eine Patrone im Patronenlager befindet. und <p>Wenn das Magazin in der Waffe mit Patronen gefüllt ist und die Waffe im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW liegt.</p>.

  • A)Wenn sie ungeladen im Holster getragen wird.
  • B)Wenn sie in einem verschlossenen Koffer liegt und sich eine Patrone im Patronenlager befindet.
  • C)Wenn das Magazin in der Waffe mit Patronen gefüllt ist und die Waffe im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW liegt.

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