Schleswig-HolsteinWildbrethygiene & JagdhundeSH-WI-59-2026

Wann muss ein Stück Schalenwild zur amtlichen Fleischuntersuchung?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>wenn es offene Knochenbrüche aufweist, soweit diese nicht unmittelbar vor oder beim Erlegen entstanden sind bzw. wenn es bedenkliche Mängel aufweist</p>.

  • A)wenn es mit Rachendasseln befallen ist
  • B)<p>wenn es offene Knochenbrüche aufweist, soweit diese nicht unmittelbar vor oder beim Erlegen entstanden sind bzw. wenn es bedenkliche Mängel aufweist</p>
  • C)<p>wenn es unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahe gelegene be- und verarbeitende Betriebe zur Abgabe an den Verbraucher geliefert wird</p>

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