Schleswig-HolsteinWildbrethygiene & JagdhundeSH-WI-60-2026

Wann unterliegt erlegtes Haarwild der amtlichen Fleischbeschaupflicht?

Kurze Antwort

Richtig ist: wenn es dem gewerbemäßigen Handel zugeführt wird.

  • A)wenn es zum menschlichen Genuss verwendet werden soll
  • B)wenn der Revierinhaber es an andere Personen weitergibt
  • C)wenn es dem gewerbemäßigen Handel zugeführt wird

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