Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-52-2026

Wann wird in der Regel eine waffenrechtliche Erlaubnis von der Erlaubnisbehörde widerrufen?

Kurze Antwort

Eine waffenrechtliche Erlaubnis wird in der Regel widerrufen, wenn der Inhaber nicht mehr zuverlässig ist oder kein Bedürfnis mehr nachweisen kann.

  • A)Wenn der Inhaber nicht mehr zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist.
  • B)Wenn der Inhaber kein Bedürfnis mehr nachweisen kann.
  • C)Wenn der Inhaber seinen Wohnort in ein anderes Bundesland verlegt.
Erklärung

Nach WaffG sind Zuverlässigkeit und Bedürfnis zwingende Voraussetzungen. Entfallen sie, muss die Behörde widerrufen.

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