Kurze Antwort
Eine waffenrechtliche Erlaubnis wird in der Regel widerrufen, wenn der Inhaber nicht mehr zuverlässig ist oder kein Bedürfnis mehr nachweisen kann.
Nach WaffG sind Zuverlässigkeit und Bedürfnis zwingende Voraussetzungen. Entfallen sie, muss die Behörde widerrufen.
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