Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-52-2026

Wann wird in der Regel eine waffenrechtliche Erlaubnis von der Erlaubnisbehörde widerrufen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn der Inhaber nicht mehr zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist.

  • A)Wenn der Inhaber nicht mehr zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist.
  • B)Wenn der Inhaber kein Bedürfnis mehr nachweisen kann.
  • C)Wenn der Inhaber seinen Wohnort in ein anderes Bundesland verlegt.

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