Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-360-2026

Was bedeutet der Rechtsbegriff „Mitnahme einer Schusswaffe“?

Kurze Antwort

Richtig ist: Zur Wettkampfteilnahme ins Ausland mitnehmen.

  • A)Von zu Hause auf den Schießstand mitnehmen.
  • B)Von zu Hause in die Wohnung eines Freundes mitnehmen.
  • C)Zur Wettkampfteilnahme ins Ausland mitnehmen.

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