Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-565-2026

Was beinhaltet die Bundeswildschutzverordnung bezüglich der Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bestimmte Tiere müssen dauerhaft und unverwechselbar gekennzeichnet sein und Der Bestand bestimmter Tierarten ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.

  • A)Hierzu steht nichts in der Bundeswildschutzverordnung
  • B)Bestimmte Tiere müssen dauerhaft und unverwechselbar gekennzeichnet sein
  • C)Der Bestand bestimmter Tierarten ist der zuständigen Behörde anzuzeigen
  • D)Alle erlegten Wildtiere sind in einer Abschussliste einzutragen

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