Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-577-2026

Was gehört in Schleswig-Holstein per Gesetz zu den befriedeten Bezirken?

Kurze Antwort

Richtig sind: eingefriedete Campingplätze und Friedhöfe.

  • A)eingefriedete Campingplätze
  • B)Wildäcker
  • C)Friedhöfe
  • D)eingezäunte Forstkulturen

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