Schleswig-HolsteinWildbrethygiene & JagdhundeSH-WI-140-2026

Was hat der Jagdausübungsberechtigte zu tun, um den Verdacht einer anzeigepflichtigen Wildseuche zu melden?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Meldung beim zuständigen Amtstierarzt (Veterinärbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt bzw. der Region Hannover)</p>.

  • A)Meldung bei einem Untersuchungsinstitut
  • B)jedes Stück Fallwild wird an den Amtstierarzt geschickt, weitere Maßnahmen entfallen
  • C)Meldung beim zuständigen Amtstierarzt (Veterinärbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt bzw. der Region Hannover)

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