Schleswig-HolsteinWildbrethygiene & JagdhundeSH-WI-54-2026

Was hat mit aufgefundenem Fallwild zu geschehen?

Kurze Antwort

Richtig ist: es ist grundsätzlich als genussuntauglich anzusehen und unschädlich zu beseitigen.

  • A)ein Tierarzt muss prüfen, ob das Stück noch genusstauglich ist
  • B)das Stück ist bei der Ordnungsbehörde abzuliefern
  • C)es ist grundsätzlich als genussuntauglich anzusehen und unschädlich zu beseitigen

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