Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-446-2026

Was ist beim Verbringen von Schusswaffen über Staatsgrenzen immer zu beachten?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Beim Verbringen von Waffen nach Deutschland müssen vor Grenzübertritt die erforderlichen Erlaubnisse (z.B. Verbringungserlaubnis) vorliegen.</p> und <p>Beim Verbringen von Waffen aus Deutschland müssen vor Grenzübertritt die erforderlichen Erlaubnisse des Ziellandes und ggf. aller Transitländer vorliegen.</p>.

  • A)<p>Beim Verbringen von Waffen nach Deutschland müssen vor Grenzübertritt die erforderlichen Erlaubnisse (z.B. Verbringungserlaubnis) vorliegen.</p>
  • B)<p>Beim Verbringen von Waffen aus Deutschland müssen vor Grenzübertritt die erforderlichen Erlaubnisse des Ziellandes und ggf. aller Transitländer vorliegen.</p>
  • C)Es genügt immer eine deutsche WBK.

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