Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-460-2026

Was ist zu tun, wenn erlaubnispflichtige Waffen oder Munition abhanden kommen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Unverzüglich den Verlust der zuständigen Behörde melden.

  • A)Unverzüglich den Verlust der zuständigen Behörde melden.
  • B)Innerhalb eines Monats den Verlust der zuständigen Behörde melden.
  • C)Sofort eine Suchanzeige in der Zeitung aufgeben.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Schleswig-Holstein – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Was ist zu tun, wenn erlaubnispflichtige Waffen oder Munition abh… | Jägerprüfung Schleswig-Holstein – GrünesAbi | GrünesAbi