Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-56-2026

Was müssen Sie tun, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe von einem Händler erworben haben?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Ich bin verpflichtet, den Erwerb binnen zwei Wochen der Erlaubnisbehörde schriftlich anzuzeigen und meine Waffenbesitzkarte vorzulegen.</p>.

  • A)<p>Ich bin verpflichtet, den Erwerb binnen zwei Wochen der Erlaubnisbehörde schriftlich anzuzeigen und meine Waffenbesitzkarte vorzulegen.</p>
  • B)<p>Nichts, der Händler zeigt den Kauf der zuständigen Behörde unter Vorlage des Kaufvertrages an.</p>
  • C)Ich bin verpflichtet, den Erwerb binnen eines Monats der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.

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