Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-55-2026

Was muss der Erwerbsberechtigte nach dem Kauf einer Schusswaffe von einer Privatperson veranlassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Er muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung vorlegen.</p>.

  • A)Er muss einen lizenzierten Waffenhändler einschalten.
  • B)Er muss den Kauf der zuständigen Behörde unter Vorlage des Kaufvertrages mitteilen.
  • C)Er muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung vorlegen.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Schleswig-Holstein – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten