Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-55-2026

Was muss der Erwerbsberechtigte nach dem Kauf einer Schusswaffe von einer Privatperson veranlassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Er muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung vorlegen.</p>.

  • A)Er muss einen lizenzierten Waffenhändler einschalten.
  • B)Er muss den Kauf der zuständigen Behörde unter Vorlage des Kaufvertrages mitteilen.
  • C)<p>Er muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung vorlegen.</p>

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