Kurze Antwort
Richtig ist: <p>Er bittet den Käufer um Übersendung einer Erlaubnis des Empfängerlandes zur Einfuhr der Waffe. Anschließend beantragt der Verkäufer bei seiner zuständigen Behörde eine Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen der Waffe ins Ausland. Erst nach Erlaubniserteilung darf die Waffe verbracht werden. Dies ist dem BKA zu melden.</p>.
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