Schleswig-HolsteinWildbrethygiene & JagdhundeSH-WI-421-2026

Was trifft auf den Inbesitznahmebruch zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>er liegt auf der linken Seite des Stückes und zeigt an, dass das Stück vom Erleger in Besitz genommen worden ist</p>.

  • A)<p>er liegt auf der rechten Seite des Stückes und zeigt an, dass das Stück vom Erleger in Besitz genommen worden ist</p>
  • B)<p>er liegt auf der linken Seite des Stückes und zeigt an, dass das Stück vom Jagdherrn in Besitz genommen worden ist</p>
  • C)<p>er liegt auf der linken Seite des Stückes und zeigt an, dass das Stück vom Erleger in Besitz genommen worden ist</p>

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