Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-319-2026

Was versteht man unter einer „verbotenen Waffe“?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Eine Waffe, mit der der Umgang verboten ist (wobei eine Ausnahmegenehmigung des BKA möglich ist).</p>.

  • A)<p>Eine Waffe, zu deren Erwerb es der Erlaubnis in Form einer Erwerbsberechtigung (WBK, Jagdschein) der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde bedarf.</p>
  • B)<p>Eine Waffe, mit der der Umgang verboten ist (wobei eine Ausnahmegenehmigung des BKA möglich ist).</p>
  • C)Eine Waffe, die nur von Personen über 25 Jahren erworben werden darf.

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