Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-108-2026

Was versteht man unter „Putativnotwehr“?

Kurze Antwort

Richtig ist: Irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation.

  • A)Überschreitung der Notwehr.
  • B)Ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff wird von einem anderen Angegriffenen abgewehrt.
  • C)Irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation.

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