Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-408-2026

Was wird bei einem amtlichen Beschuss geprüft?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Waffe wird auf Haltbarkeit, Funktionssicherheit und Maßhaltigkeit geprüft.

  • A)Die Waffe wird auf Haltbarkeit, Funktionssicherheit und Maßhaltigkeit geprüft.
  • B)Die Waffe wird auf Lebensdauer, Konstruktionsschlüssigkeit und Funktionstauglichkeit geprüft.
  • C)Die Waffe wird auf Präzision, Fertigungstoleranzen und Materialhärte geprüft.

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