Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-465-2026

Welche Anmeldefrist ist nach dem Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe zu beachten?

Kurze Antwort

Richtig ist: zwei Wochen.

  • A)eine Woche
  • B)zwei Wochen
  • C)vier Wochen

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