Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-290-2026

Welche Aufgabe obliegt dem Jagdbeirat?

Kurze Antwort

Richtig ist: Beratung der Jagdbehörde.

  • A)Durchführung der Ehrengerichtsverfahren des DJV
  • B)Beratung des Vorstandes der Landesvereinigung der Jäger
  • C)Beratung der Jagdbehörde

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