Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-43-2026

Welche Aussage trifft auf Eigenjagdbezirke zu?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>ein Eigenjagdbezirk entsteht, wenn land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundflächen zusammenhängend im Eigentum ein und derselben Person stehen und mindestens 75 ha Größe haben</p> und der Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist Inhaber des Jagdrechts.

  • A)<p>ein Eigenjagdbezirk entsteht, wenn land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundflächen zusammenhängend im Eigentum ein und derselben Person stehen und mindestens 75 ha Größe haben</p>
  • B)<p>ein Eigenjagdbezirk wird auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten durch die Jagdbehörde festgestellt</p>
  • C)der Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist Inhaber des Jagdrechts

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