Schleswig-HolsteinNatur & JagdpraxisSH-NA-306-2026

Welche Aussage trifft nicht zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: Durch den Wolf verursachte Schäden sind wildschadensersatzpflichtig.

  • A)Der Wolf unterliegt einer ganzjährigen Schonzeit.
  • B)<p>Der Jagdausübungsberechtigte darf sich einen durch den Straßenverkehr getöteten Wolf aneignen.</p>
  • C)Das Anfüttern von Wölfen ist verboten.
  • D)Durch den Wolf verursachte Schäden sind wildschadensersatzpflichtig.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Schleswig-Holstein – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Welche Aussage trifft nicht zu? | Jägerprüfung Schleswig-Holstein – GrünesAbi | GrünesAbi