Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-161-2026

Welche Aussagen zur Abschussplanerfüllung sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ein Überschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen.

  • A)Ein Überschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen
  • B)<p>Ein Unterschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen</p>
  • C)<p>Der Revierinhaber ist zwar verpflichtet, den Abschussplan zu erfüllen. Die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Abschussplans hat aber grundsätzlich keine rechtlichen Konsequenzen</p>

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