Kurze Antwort
Richtig sind: Auf der Stilllegungsfläche kann ein Wildacker angelegt werden und Der Aufwuchs auf der Stilllegungsfläche muss mindestens einmal jährlich gemulcht werden.
Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.