Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-311-2026

Welche der hier genannten Gegenstände sind keine Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bolzenschussgeräte für das Schlachtgewerbe. und Böller.

  • A)<p>Einläufige Waffen mit Funkenzündung (Steinschloss), deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde.</p>
  • B)Bolzenschussgeräte für das Schlachtgewerbe.
  • C)Böller.

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