Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-333-2026

Welche der hier genannten Gegenstände sind keine „wesentlichen Teile“ von Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig sind: Klappschaft für Flinten und Ersatzmagazin für Büchsen.

  • A)Wechseltrommel für Revolver
  • B)Klappschaft für Flinten
  • C)Ersatzmagazin für Büchsen

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