Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-563-2026

Welche der nachfolgenden Handlungen sind nach der Bundeswildschutzverordnung verboten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bestimmte Wildarten in Besitz zu nehmen oder zu erwerben und Bestimmte Wildarten abzugeben, anzubieten oder sonst in den Verkehr zu bringen.

  • A)Die Treibjagd bei Neuschnee auszuüben
  • B)Bestimmte Wildarten in Besitz zu nehmen oder zu erwerben
  • C)Bestimmte Wildarten abzugeben, anzubieten oder sonst in den Verkehr zu bringen
  • D)In der Dämmerung auf Wild zu schießen

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