Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-121-2026

Welche der nachgenannten Aussagen zu Drück- und Riegeljagden treffen zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: Bei einer Drück- oder Riegeljagd dürfen Hunde freilaufend verwendet werden.

  • A)Bei einer Drück- oder Riegeljagd dürfen Hunde freilaufend verwendet werden
  • B)Rotwild darf nicht erlegt werden
  • C)Rehwild darf nicht erlegt werden
  • D)Durchgehschützen dürfen in geringer Entfernung (ca. max. 35 m) auf gesundes Wild schießen

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