Kurze Antwort
Richtig sind: <p>Feld- und Forsthüter haben u. a. die hoheitliche Aufgabe, bestimmte Zuwiderhandlungen gegen</p><p>Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur regeln, zu verhüten</p> und <p>Feld- und Forsthüter sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben berechtigt, eine Person zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten</p>.
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