Kurze Antwort
Richtig sind: <p>In einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) darf eine unbegrenzte Anzahl erlaubnispflichtiger Langwaffen aufbewahrt werden.</p> und <p>In einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 1 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) darf eine unbegrenzte Anzahl Kurzwaffen mit zugehöriger Munition aufbewahrt werden.</p>.
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